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 Mo, 13. Jul. 2020   Susanne Brand

Hinweise zur Klausur "Zivilrecht" am 01.09.2020

Die Klausur "Zivilrecht" (Recht für Wirt-Ing 2) am 01.09.2020 wird von der Struktur vorheriger Klausuren abweichen. Es werden acht Aufgaben gestellt, von denen fünf zu bearbeiten sind. Bitte lösen Sie wirklich nur fünf Aufgaben. Überzählige Lösungen (z.B. weil man noch Zeit hat) werden nicht gewertet.

Inhaltlich wird das Skript des SS 2020 zugrunde gelegt. Bitte beachten Sie, dass die Aufgaben nicht identisch mit den Kontrollfragen im Skript sind. Wenn also gefordert wird, dass Sie etwas erklären sollen, so reichen die Kurzantworten des Skriptes nicht aus. Vielmehr müssen Sie dann den gesamten Ihnen bekannten Kontext darlegen.

Prüfungsrelevant sind Kapitel 1 (Unmöglichkeit der Leistung) sowie Kapitel 3 (Sachmängelhaftung). Kapitel 2 (Verzug) wird also nicht geprüft.

Als Hilfsmittel ist das BGB zugelassen. Erlaubt sind Unterstreichungen, Markierungen (auch mehrfarbig) sowie Post-Its zum schnelleren Auffinden der Paragraphen. Nicht erlaubt sind inhaltliche Anmerkungen jedweder Art.

Viel Erfolg!