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 Mi, 15. Jul. 2020   Susanne Brand

Hinweise zur Klausur Europarecht am 01.09.2020

Die Klausur "Europarecht" am 01.09.2020 wird von der Struktur vorheriger Klausuren abweichen. Es werden acht Aufgaben gestellt, von denen fünf zu bearbeiten sind. Bitte lösen Sie wirklich nur fünf Aufgaben. Überzählige Lösungen (z.B. weil man noch Zeit hat) werden nicht gewertet.

Inhaltlich wird das Skript des SS 2020 zugrunde gelegt. Es werden keine Aufgaben zur historischen Entwicklung der EU gestellt.

Als Hilfsmittel ist der Gesetzestext EuR zugelassen. Erlaubt sind Unterstreichungen und Markierungen (auch mehrfarbig) sowie Post-Its zum schnelleren Auffinden der Artikel. Nicht erlaubt sind inhaltliche Anmerkungen jedweder Art.

Viel Erfolg!